Teil 2 der #DSGVO Unterstützung bei spambarrier:
Ein wesentlicher Punkt der #DSGVO ist die sogenannte #Auftragsverarbeitung“. Diese bezeichnet das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten durch einen Dienstleister – in diesem Fall spambarrier. Sie können diesen Vertrag direkt aus Ihrem Kundenbereich erzeugen und direkt unterschreiben. Einfacher geht es nicht.